SELBST BESTIMMEN! Schwangerschaftsabbrüche kostenfrei – straffrei – wohnortnah

SELBST BESTIMMEN! Schwangerschaftsabbrüche kostenfrei – straffrei – wohnortnah.

Am 29. November ist es 50 Jahre her, dass der Österreichische Nationalrat die Fristenregelung* beschlossen hat.

50 Jahre nach der Einführung der Fristenregelung, die als gesetzliche Grundlage den Schwangerschaftsabbruch klar regelt, sind Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft in Österreich immer noch großen Schwierigkeiten ausgesetzt, wenn sie einen Abbruch durchführen lassen möchten. Die hohen Kosten (bei fehlender Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen) sowie die mangelnde wohnortnahe Versorgung stellen im europäischen Vergleich auffallende Benachteiligungen dar, die keinerlei positive Auswirkungen auf die Selbstbestimmung der Frauen haben.


AKTION zum 50. Jubiläum der Fristenregelung in Österreich
Gemeinsam mit dem Frauenvolksbegehren in Wien zeigen wir in Graz, dass wir in Österreich eine breite Front sind, die sich für die Entkriminalisierung und mehr Selbstbestimmung einsetzen.

Am 29.11.2023 veranstalten wir in Kooperation mit unseren Mitgliedsorganisationen, allen voran dem Frauengesundheitszentrum, eine Banner-Aktion und einen Infotisch in der Herrengasse. Vertreterinnen des Frauengesundheitszentrums und von Pro Choice Austria werden Auskünfte geben und gemeinsam mit uns über Forderungen an die Politik informieren.

Wir fordern:

→ Schwangerschaftsabbruch als Gesundheitsleistung anerkennen und entkriminalisieren (§§ 96, 97 StGB streichen)
→ Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbruch und Verhütung durch die Krankenkassen sowie für Nichtversicherte
→ Angebot und Durchführung von Abbrüchen in allen öffentlichen Krankenhäusern
→ Reproduktive Gerechtigkeit und eine freie, selbstbestimmte Entscheidung

Die Aktion ist Teil einer bundesweiten Koordination des Frauenvolksbegehren.
Vertreterinnen des F*VB haben darüber hinaus eine Petition an alle Landesregierungen geschickt, in denen sie dazu auffordern, im Rahmen ihrer Kompetenzen Maßnahmen für die Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs in allen gynäkologischen Abteilungen der jeweiligen Landeskliniken dauerhaft und kostenfrei sicherzustellen.

Die Petition wird dann im jeweiligen Petitionsausschuss behandelt – in der Steiermark ist das schon im Dezember der Fall.

Lies hier den Artikel der Kleinen Zeitung über uns nach.

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