Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des Werbeprospekt und Radiospot der Fa. Bipa „Frauen können mehrere Dinge gleichzeitig …“ keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Der Österreichische Werberat sieht keinen Grund zum Einschreiten, da keine Verletzung des Selbstbeschränkungskodex erkannt werden konnte.
Der Slogan: „Frauen können mehrere Dinge gleichzeitig: einkaufen, schön sein und sparen“ heben deutlich die Multitasking-Fähigkeiten des weiblichen Geschlechts hervor.
Nüchtern betrachtet, scheint der Slogan auf die moderne, arbeitende, viel beschäftigte Frau zuzutreffen, die kaum Zeit und Geld hat um sich selbst zu verwöhnen.
Aus der Stellungnahme des Unternehmens:
„Bezug nehmend auf das Sujet „Frauen können mehrere Dinge gleichzeitig: Einkaufen, schön sein & sparen“, heben wir klar und deutlich die Multitasking-Fähigkeit des weiblichen Geschlechts hervor und nutzen diese, um die Vorteile der BIPA Card zu kommunizieren. Es lag niemals in unserer Absicht, sich auf stereotypische Eigenheiten der Frau zu beschränken, vielmehr geht es in unseren Anzeigen, sowie Hörfunk-Spots darum, die Vorteile der BIPA Card zu beschreiben. Aufgrund der Tatsache, dass das Frauenbild, das BIPA beschreibt, stets von einer selbstbewussten Frau ausgeht, nehmen wir an, dass sich die weibliche Allgemeinheit nicht durch die Darstellung eines makellosen Frauenkörpers diskriminiert fühlt und den Begriff der Schönheit individuell für sich definiert. Auch die Inszenierung der BIPA Card im Höschen des Models soll in keinster Weise sexuell anzüglich verstanden werden.“