Das steirische Unternehmen Bierboutique wirbt auf Facebook für ein Angebot, bei dem ein Buch „inkl. 2 Puff Hüsn“ gekauft werden kann. Das Sujet zeigt eine Comicfigur in Gestalt einer leichtbekleideten Frau, die sich kopfüber an einer Pole-Dance-Stange räkelt und das beworbene Buch in der Hand hält.
Sexistische Werbung ist die Darstellung von geschlechterbezogenen Vorurteilen und Verhaltensweisen, die eine Personengruppe (in diesem Fall Sexarbeiterinnen) gegenüber einer anderen sozial abwertet. Daher spielt es auch keine Rolle, ob Weiblichkeit durch reale Frauenmodels oder so wie im Fall der Bierboutique mittels einr Comicfigur repräsentiert wird. Die Frau wird in diesem Arrangement als Lustobjekt dargestellt, das „Weibliche“ steht als Symbol für Erotik und ist gleichzeitig Erfüllungsgehilfin männlicher Heterosexualität. Frauen werden durch diese Art der visuellen Koppelung mit der Ware (Bier & Buch) sexualisiert und den Betrachter_innen des Sujets wird suggeriert, dass nicht nur die beworbenen Produkte, sondern auch Frauen käuflich sind.
In dem steiermärkischen Prostitutionsgesetz von 1997 ist das Verbot von „jeglicher Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“ (vgl. RIS) verankert. Uns als Watchgroup gegen sexistische Werbung ist selbstverständlich bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Werbung für ein Bordell handelt, dennoch ist das von der Bierboutique gewählte Sujet im Kontext von Sexarbeit beheimatet und bringt somit auch derartige Assoziationen mit sich.
Diese Werbung ist gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.