Das ÖH- Wahlkampfplakat der Aktionsgemeinschaft (AG) zeigt eine Frau im Bikini. Dabei wurde die Kameraeinstellung von unten nach oben gewählt, sodass der BetrachterInnen über den Schritt nach oben geleitet wird.
Das beworbene Produkt ist die AG, wobei dieses geschlechtsneutrale Produkt emotionalisiert werden soll. Dafür wird die Frau in sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt, „der weibliche Körper als universal einsetzbares Marketinginstrument“ verwendet.
Die bildliche Darstellung im Bikini steht ohne direktem inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt. Die ästhetisierte nackte Frau, die sich vor/für einem Produkt räkelt/posiert, soll nicht nur das Produkt „begehrenswert“ machen, sondern macht auch sich selbst zum Konsumartikel.
Sexualisierte Darstellung
è Sexuelle Anzüglichkeiten auf Kosten der Frauen, die Benutzung von weiblichem Sex zur Anpreisung von Waren
è Die Gleichsetzung von Frauen mit Produkten und Konsumartikeln, auch in Kombination mit der Verwendung des weiblichen Sex
Körpernormen und Schönheitsideale in der Werbung
è Die Assoziation des weiblichen Schönheitsideals mit Schwachheit, Unterlegenheit und Unerfahrenheit: jung, mager, ohne Körperbehaarung
Verwendete „Typische Rezepte“der Werbung im Umgang mit Frauen
Frau = Sex: Die Reduktion von Frauen auf Sexualität macht Frauenkörper in der Werbung universal einsetzbar.
Frau = Produkt/Produkt = Frau: Frauen werden wie Konsumartikel behandelt und die Artikel sind wie Frauen: jung, schön und unverbraucht.
Einstufung des Niveaus der Werbung
Niveau 5 „Frauen runtermachen“: Beschränkt auf Stereotypen, zwei-dimensionale Dekoration.
Anmerkung:
Bereits im ÖH – Wahlkampf 2009 wurde ein Plakat der AG von der Watchgroup als sexistisch eingestuft: http://www.watchgroup-sexismus.at/cms/?p=19