BRIEFLOS Werberatentscheidung

BRIEFLOS Werberatentscheidung

BRIEFLOS Werberatentscheidung 150 150 Verein Grazer Frauenrat

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der Werbekampagne „Brieflos“ der Österreichischen Lotterien keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte sieht keinen Grund zum Einschreiten. Vor allem konnte der, in der Beschwerde vorgebrachte, Vorwurf einer Verletzung der „Geschlechterdiskriminierenden Werbung“ nicht nachvollzogen werden.

Das beanstandete Sujet wurde weder als diskriminierend, herabwürdigend noch als sexuell anzüglich gesehen.

Aus dem Gesamtzusammenhang (Trachtenmode, Lebkuchenherz, Abwandlung des Liedtextes „In die Berg bin i gern“) ist abzuleiten, dass deutliche Anleihen an Alpenromantik genommen werden. Dass durch eine, in ein Dirndl gekleidete, Frau eine sexualisierte Darstellung begründet sein soll, kann nicht nachvollzogen werden. Insbesondere, da dem weiblichen eine gespiegelte Darstellung in Form eines männlichen Sujets beigestellt wird. Das Foto gibt keine intimen Einblicke frei und die bloße Verwendung eines Dirndls und einer dazugehörigen Dirndlbluse, es handelt sich dabei gerade in ländlichen Gebieten um eine klassische Bekleidungskombination, kann nicht als problematische Gestaltung erkannt werden.