Der Österreichische Werberat sieht im Falle des Werbeplakates der Fa. „Axe“ Sensibilisierung – Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen, als gegeben.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberätes spricht sich für eine Sensibilisierung – Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.
Vor allem im Hinblick auf Punkt 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) wird die Sensibilisierung der Werbemaßnahme empfohlen. Im Detail heißt es: 1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren. 1.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
- d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
Da die Werbemaßnahme an öffentlichen Plätzen, wie Bushaltestellen, affichiert wird, also einem Bereich der auch für Kinder und Jugendliche regelmäßig frequentiert wird, wird das Unternehmen aufgefordert bei der Gestaltung zukünftiger Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen.