In der aktuellen Ausgabe des „Shopping Nord“ Magazins (Oktober; Nr. 11/S.9) bewirbt die Grazer Firma „Hammer Cocktails“ ihre Produkte. Das Sujet zeigt eine junge Frau in einem weißen Kleid. In der einen Hand präsentiert sie einen Cocktail, die andere Hand ist zum militärischen Gruß gerichtet. Links oben im Bild ist der Text „Lust auf einen Quickie?“ zu lesen.
Das Bild- und Textarrangement suggeriert den Betrachter_Innen eine zu jeder Zeit freie Verfügbarkeit der weiblichen Sexualität. Das „Weibliche“ steht hier als Symbol für Erotik und das Model wird zur Erfüllungsgehilfin männlicher (Hetero-) Sexualität. Darüber hinaus wird die abgebildete Frau durch das Reduzieren auf ihre Sexualität zum Objekt degradiert. Diese sexualisierte Darstellung von Frauen (und auch Männern) frei nach dem Motto „sex sells“ ist eine der häufigsten Formen von sexistischer Werbung. Oftmals wird eben diese sexualisierte Darstellung der Models als „befreite Sexualität“ präsentiert, wodurch versucht wird, die in der Werbung gezeigte Sexualisierung zu rechtfertigen.
Diese Werbung ist somit gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.
Anmerkung: Auf der Website des Unternehmens ist selbiges Sujet auch mit männlichen Models zu sehen. Ein Reduzieren von Frauen auf den Objekt-Status wird allerdings keinesfalls durch eine Sexualisierung von Männern legitimiert bzw. aufgehoben. Daher sind auch jene Sujets mit männlichen Models gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.