Die steirische Brauerei Murau bewirbt auf Plakaten eines ihrer Produkte. Das Sujet zeigt eine halbnackte Frau, die eine Ananas in der Hand hält und einen Mann, der den rechten Arm um sie gelegt hat. Mit der linken Hand zeigt der Mann auf die Frau. Darüber ist der Text „Bist du Ananas!“ zu lesen.
Das weibliche Modell in den Armen des Mannes suggeriert den Betrachter_innen eine Art Hierarchisierung der Geschlechter: Die Frau dient lediglich als Schmuckstück und wird so zum Objekt degradiert. Derartige Darstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit stärken längst veraltete Rollenbilder und tragen zu einer gesamtgesellschaftlich vorherrschenden abwertenden Haltung gegenüber Frauen bei.
Die sexualisierte Darstellung von Frauen und Männern nach dem Motto „sex sells“ ist die sichtbarste Form der sexistischen Werbung. Vor allem Frauenkörper (und in letzter Zeit auch immer öfter Männerkörper) werden innerhalb der Werbung als universell einsetzbares Werbeinstrument dargestellt und mit Konsumartikeln gleichgesetzt. Dabei werden Frauen, so wie in diesem Fall, in rein dekorativer Funktion als Blickfang repräsentiert. Das von der Firma gewählte Setting steht so in keinem direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt (Bier).
Diese Werbung ist gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.
Massive Beschwerden bei der Grazer Watchgroup gegen sexistische Werbung und den Wiener Kolleg_innen.
Ein Sujet, das in ganz Österreich affichiert, plakatiert und in diversen Medien sowohl online als auch in “Zugabe” präsentiert wird.
Wir als Grazer Watchgroup schließen uns an die Bewertung der Werbewatchgroup Wien an und stellen fest:
Bet-at-home.com bewirbt sein Sportwetten Angebot im Zuge der EURO (Fußball Europameisterschaft der Männer) mit dem voyeuristischen Blick – quasi durch ein Fernglas – auf die Rücken- und Hinternansicht einer nackten Frau am Strand. Der Produktzusammenhang „Sportwetten – Männerfußball – nackte Frau“ fehlt, auch wenn sich die Frau einen Fußball unter den Arm geklemmt hält. Durch die Fernglas-Optik wird die Frau zusätzlich objektiviert. Die Werbung setzt voll und ganz auf „Sex sells“ als Strategie.
Diese Werbung ist gemäß der Kriterien der Watchgroups Graz, Salzburg & Wien als sexistisch einzustufen.
PS: Der Werberat entscheidet noch. Details folgen.
Vielen Dank für Ihr Schreiben aus dem Mai 2016 zu unserer Eskimo-Anzeige in Grazer Freibädern mit dem Spruch „Eh kloar, moch’ di nackig Puppal!“ – „Geh drah di!“.
Sie schreiben, dass Sie diese Anzeige als sexistisch einstufen, weil diese sexistische stereotype Zuschreibungen von Frauen und Männern unterstütze. Diese Einschätzung können wir nicht teilen.
Eskimo-Eis ist ein Familienprodukt. Die oben genannte Anzeige ist Teil einer Kampagne, in der es darum geht, dass den Eisen bestimmte Charaktere zugewiesen werden und sie miteinander sprechen zu lassen. Die Sprüche sollen witzig und auch ein wenig frech sein. Das „nackig“ bezieht sich auf die Verpackung des Calippo, „drah di“ auf die Produktarchitektur von Twister. Ihr Hauptkritikpunkt ist das Wort „Puppal“, das wir in dieser Anzeige verwendet haben. „Puppal“ ist unseres Wissens ein Ausdruck der älteren Generation für ein junges Mädchen, das nett anzuschauen ist. Diese auf die beiden Produkte bezogene Situation mit einer Frau gleichzusetzen, die bereit ist, ihren Körper zur Verfügung zu stellen, finden wir weit hergeholt.
Ihre negative Interpretation bedauern wir daher sehr, können sie aber nicht nachvollziehen.
In Grazer Freibädern bewirbt die Firma Unilever (Eskimo) ihre Produkte. Das Sujet zeigt zwei angebissene Eis am Stiel die miteinander kommunizieren: „Geh drah di!“ – „Eh kloar, moch’ di nackig Puppal!“.
Werbung ist mehr als ein Mittel um unsere Konsumbedürfnisse zu wecken: Sie überliefert Werte, hat Vorbildwirkung, zeigt Verhaltensmuster und prägt bewusst und unbewusst Schönheitsideale.
Werbung gestaltet unsere Wirklichkeit maßgeblich mit und spielt eine Rolle hinsichtlich der Bilder, Erwartungen und Vorstellungen davon, wie Frauen und Männer „zu sein haben“.
Für diese Prozesse kommen nicht nur Bilder von (nackten) Körpern oder Produkten zum Einsatz, auch (bzw. besonders) durch Sprache können den Betrachter_innen Werte und Normen vermittelt werden.
Das Wort „Puppal“ wird in der österreichischen Sprache vorwiegend als abwertende, marginalisierende Bezeichnung für eine junge Frau verwendet.
Die von der Firma gewählte Textzeile „moch’ di nackig Puppal!“ vermittelt den Betrachter_innen, dass es in Ordnung ist abwertende Bezeichnungen für Frauen zu verwenden. Gleichzeitig wird suggeriert, dass das „Puppal“ (die Frau) gleich eines Produktes allzeit bereit ist, ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Derartige Sujets, selbst wenn hier „nur“ mit Sprache geworben wird, unterstützen sexistische stereotype Zuschreibungen von Frauen und Männern und tragen zur Marginalisierung der Frauen im gesamtgesellschaftlichen Kontext bei.
Diese Werbung ist gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.
Das steirische Unternehmen Bierboutique wirbt auf Facebook für ein Angebot, bei dem ein Buch „inkl. 2 Puff Hüsn“ gekauft werden kann. Das Sujet zeigt eine Comicfigur in Gestalt einer leichtbekleideten Frau, die sich kopfüber an einer Pole-Dance-Stange räkelt und das beworbene Buch in der Hand hält.
Sexistische Werbung ist die Darstellung von geschlechterbezogenen Vorurteilen und Verhaltensweisen, die eine Personengruppe (in diesem Fall Sexarbeiterinnen) gegenüber einer anderen sozial abwertet. Daher spielt es auch keine Rolle, ob Weiblichkeit durch reale Frauenmodels oder so wie im Fall der Bierboutique mittels einr Comicfigur repräsentiert wird. Die Frau wird in diesem Arrangement als Lustobjekt dargestellt, das „Weibliche“ steht als Symbol für Erotik und ist gleichzeitig Erfüllungsgehilfin männlicher Heterosexualität. Frauen werden durch diese Art der visuellen Koppelung mit der Ware (Bier & Buch) sexualisiert und den Betrachter_innen des Sujets wird suggeriert, dass nicht nur die beworbenen Produkte, sondern auch Frauen käuflich sind.
In dem steiermärkischen Prostitutionsgesetz von 1997 ist das Verbot von „jeglicher Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“ (vgl. RIS) verankert. Uns als Watchgroup gegen sexistische Werbung ist selbstverständlich bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Werbung für ein Bordell handelt, dennoch ist das von der Bierboutique gewählte Sujet im Kontext von Sexarbeit beheimatet und bringt somit auch derartige Assoziationen mit sich.
Diese Werbung ist gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.