In Grazer Freibädern bewirbt die Firma Unilever (Eskimo) ihre Produkte. Das Sujet zeigt zwei angebissene Eis am Stiel die miteinander kommunizieren: „Geh drah di!“ – „Eh kloar, moch’ di nackig Puppal!“.
Werbung ist mehr als ein Mittel um unsere Konsumbedürfnisse zu wecken: Sie überliefert Werte, hat Vorbildwirkung, zeigt Verhaltensmuster und prägt bewusst und unbewusst Schönheitsideale.
Werbung gestaltet unsere Wirklichkeit maßgeblich mit und spielt eine Rolle hinsichtlich der Bilder, Erwartungen und Vorstellungen davon, wie Frauen und Männer „zu sein haben“.
Für diese Prozesse kommen nicht nur Bilder von (nackten) Körpern oder Produkten zum Einsatz, auch (bzw. besonders) durch Sprache können den Betrachter_innen Werte und Normen vermittelt werden.
Das Wort „Puppal“ wird in der österreichischen Sprache vorwiegend als abwertende, marginalisierende Bezeichnung für eine junge Frau verwendet.
Die von der Firma gewählte Textzeile „moch’ di nackig Puppal!“ vermittelt den Betrachter_innen, dass es in Ordnung ist abwertende Bezeichnungen für Frauen zu verwenden. Gleichzeitig wird suggeriert, dass das „Puppal“ (die Frau) gleich eines Produktes allzeit bereit ist, ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Derartige Sujets, selbst wenn hier „nur“ mit Sprache geworben wird, unterstützen sexistische stereotype Zuschreibungen von Frauen und Männern und tragen zur Marginalisierung der Frauen im gesamtgesellschaftlichen Kontext bei.
Diese Werbung ist gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.
Das steirische Unternehmen Bierboutique wirbt auf Facebook für ein Angebot, bei dem ein Buch „inkl. 2 Puff Hüsn“ gekauft werden kann. Das Sujet zeigt eine Comicfigur in Gestalt einer leichtbekleideten Frau, die sich kopfüber an einer Pole-Dance-Stange räkelt und das beworbene Buch in der Hand hält.
Sexistische Werbung ist die Darstellung von geschlechterbezogenen Vorurteilen und Verhaltensweisen, die eine Personengruppe (in diesem Fall Sexarbeiterinnen) gegenüber einer anderen sozial abwertet. Daher spielt es auch keine Rolle, ob Weiblichkeit durch reale Frauenmodels oder so wie im Fall der Bierboutique mittels einr Comicfigur repräsentiert wird. Die Frau wird in diesem Arrangement als Lustobjekt dargestellt, das „Weibliche“ steht als Symbol für Erotik und ist gleichzeitig Erfüllungsgehilfin männlicher Heterosexualität. Frauen werden durch diese Art der visuellen Koppelung mit der Ware (Bier & Buch) sexualisiert und den Betrachter_innen des Sujets wird suggeriert, dass nicht nur die beworbenen Produkte, sondern auch Frauen käuflich sind.
In dem steiermärkischen Prostitutionsgesetz von 1997 ist das Verbot von „jeglicher Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“ (vgl. RIS) verankert. Uns als Watchgroup gegen sexistische Werbung ist selbstverständlich bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Werbung für ein Bordell handelt, dennoch ist das von der Bierboutique gewählte Sujet im Kontext von Sexarbeit beheimatet und bringt somit auch derartige Assoziationen mit sich.
Diese Werbung ist gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.
Stellungnahme zu gewaltverharmlosenden Postings auf der Best Jodel- Facebook-Seite:
Obwohl Facebook-Postings nicht zu klassischen Werbemittel zählen, sind sie im medialen Zeitalter doch Teil der Untenehmenspräsentation.
Bezugnehmend auf Postings, die sexuellen Mißbrauch bzw. Gewalt an Frauen verharmlosen, halten wir fest, dass diese absolut abzulehnen sind – Sexismus findet sich betreffend des Themas Gewalt in vielfältigen Formen. Gewalt, insbesondere an Frauen, wird als ästhetisch, cool und/oder machtvoll dargestellt, wobei sexuelle Gewalt nicht erst bei Übergriffen beginnt, sondern ihren Anfang in in sexualisierten Präsentation und eben auch in scheinbar harmlosen Witzen nimmt.
Gewalt an Frauen ist ein strukturelles Problem. Werbung wirkt und hinterlässt Spuren in unserem Bewusstsein. Unternehmen stehen in der Verantwortung, Akzeptanz für Gewalt an Frauen durch Werbebotschaften zu verhindern.
strategien für | gegen werbeblocking
Bild © Stadt Wien
Die Kolleginnen der Wiener Watchgroup haben uns aus Gründen der Befangenheit ein Sujet
der MA 48 (Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark) zugesandt.
Das Sujet der MA 48 zeigt zwei Kinder: einen Jungen, der einen Besen in der Hand hält, im Vordergrund und ein Mädchen im Hintergrund. Darüber ist der Text: „Ich räum auf, Baby! Mach mit!“ zu lesen.
Positiv ist, dass – untypisch für gesellschaftliche Rollenzuweisungen – der Bub die Aufgabe des Aufräumens übernimmt.
Weiters geht die Grazer Watchgroup davon aus, dass sich das Wort „Baby“ im Text als flotte Formulierung an erwachsene Betrachter_innen des Plakats richtet und nicht als abwertende Bezeichnung für Frauen fungiert.
Wir empfehlen allerdings für künftige Werbemaßnahmen, die Geschlechter gleichwertig zu arrangieren (bzw. nicht wie in diesem Sujet das Mädchen hinter dem Bub zu positionieren).
Gemäß den Kriterien der Watchgroup ist dieses Sujet als nicht sexistisch einzustufen.
Der Zuständigkeitsbereich der Grazer Watchgroup gegen sexistische Werbung betrifft den Raum Steiermark. Vor kurzem wurden uns allerdings einige Sujets von einer aufmerksamen Beobachterin aus Deutschland zugesandt, die wir hier präsentieren wollen.
All diesen Sujets ist die klassische Form der sexistischen Werbung – die sexualisierte Darstellung von Frauen und Männern – gemeinsam. Frauenkörper (und in letzter Zeit auch immer häufiger Männerkörper) werden von den jeweiligen Unternehmen als universell einsetzbares Werbeinstrument genutzt und so mit den beworbenen Konsumartikeln gleichgesetzt.
Die Grazer Watchgroup bedankt sich für die Einsendung der Sujets.
(Werbung für Massivholzbetten www.cocobolo.de)
(Werbungen für Duschen www.ebay.at)
(Werbung für Gartendekoration www.moebilia.de)
(Werbung für Mikrowellenhalterung www.dhgate.com)
(Werbungen für Bodenbeläge www.gepadi.de)
Das Unternehmen „Milestone“ verteilt Flyer (beispielsweise in der Karl-Franzens-Universität Graz) für modernes Wohnen in speziellen Appartments für Studierende.
Die Vorderseite des Flyers zeigt eine junge Frau die auf einem Bett liegt und liest, der Fokus des Bildes richtet sich allerdings auf ihr Dekolleté. Auf der Rückseite des Flyers ist ebenfalls eine junge Frau abgebildet, diesmal tanzend und nur mit T-Shirt und Unterhose bekleidet.
Die sexualisierte Darstellung von Frauen (und immer öfter auch von Männern) folgt dem Motto „sex sells“ und ist die häufigste und sichtbarste Form der sexistischen Werbung.
Die Frauenkörper im oben genannten Sujet dienen als universell einsetzbares Werbeinstrument, die beiden Frauen werden so zu Dekorationsobjekten degradiert. Das Unternehmen reduziert Weiblichkeit dabei in ihrer Funktion auf „den Blickfang“, wobei die Körper in keinem direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt (Wohnungen) beziehungsweise den ebenfalls in der Werbung angeführten Dienstleistungen stehen.
Weiters ist ein derartige, vom Unternehmen gewählte Repräsentation von Frauen und deren Körper ein Symbol für Erotik, die beiden Modells werden so zu Erfüllungsgehilfinnen männlicher Heterosexualität.
Diese Werbung ist somit gemäß den Kriterien der Watchgroup als sexistisch einzustufen.