§ 212 STGB Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses wird durch Augenzwinkern nicht weniger strafbar.

§ 212 STGB Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses wird durch Augenzwinkern nicht weniger strafbar.

§ 212 STGB Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses wird durch Augenzwinkern nicht weniger strafbar. 150 150 Verein Grazer Frauenrat

Die Watchgroup gegen sexistische Werbung spricht sich klar
gegen den aktuellen Mömax-Werbespot aus.
Die Beratungsstelle TARA (ehemals Grazer Frauennotruf) schließt
sich der Bewertung an.
—>>> Artikel auf woman.at